
1. Die Hörprüfung
Besuchen Sie unverbindlich den Profi für optimales Hören, Ihren „Bitsche…Hörakustiker“. Er testet gerne Ihr Hörvermögen. Die medizinische Untersuchung erfolgt durch den HNO-Facharzt. Er stellt die Ursachen der Hörminderung fest. Die Notwendigkeit einer Hörgeräteversorgung beurteilt er durch seine Indikation und Verordnung. Sollten Sie bereits ein Hörgerät besitzen, so ist für eine Neuversorgung keine Verordnung notwendig. Es genügt lediglich die Verordnung durch Ihren Bitsche…Hörgeräteakustikermeister.

2. Das richtige Gerät
Ihr Bitsche…Hörakustiker ermittelt den individuellen Verstärkungsbedarf und legt auf dieser Basis Bauart und Form des Hörgerätes fest. Auf Kompetenz und Markenunabhängigkeit können Sie sich verlassen! Die neue Generation der Geräte ist übrigens fast unsichtbar, doch groß in ihrer Leistung.

3. Die Maßabformung
Für perfekten Tragekomfort wird ein Abdruck Ihres Gehörgangs genommen. Von diesem erstellen die Spezialisten Ihres Bitsche…Teams in perfekter Handarbeit die Otoplastik (das Ohrpassstück). Anschließend werden unter dem Mikroskop die Hörgeräte-Bauteile in die Schale eingebracht. Vertrauen Sie auf Top-Geräte weltweit führender Hersteller! Nach der Leistungskontrolle wird das Gerät auf Ihre individuelle Hörbeeinträchtigung programmiert.

4. Die Probephase
Ihr Bitsche…Hörakustiker prüft gemeinsam mit Ihnen die Passform und stellt das Hörgerät auf Ihre spezifischen Lebensgewohnheiten ein. Kommen Sie, so oft Sie wollen, er nimmt sich gerne Zeit für Sie. Sie sollen schließlich zu 100% zufrieden sein.

5. Abschluss
Kommen Sie mit Ihrer Verordnung zu Ihrem Bitsche…Akustiker. Er erledigt gern für Sie alle Formalitäten zur Abrechnung mit Ihrer Sozialversicherung. Bitsche Optik GmbH ist Partner aller gesetzlichen Krankenkassen!
Der Weg zum Hörgerät
1. Die Hörprüfung
2. Das richtige Gerät
3. Die Maßabformung
4. Die Probephase
5. Abschluss



